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 Betriebskostenzuschuss für Kindergärten und Kindergartenbedarfsplanung

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung wird die Gruppenstruktur der Kindertagesstätten im Stadtgebiet und die damit verbundene Belegung geplant. Hiervon hängt insbesondere die finanzielle Sicherheit der Kindertagesstätten ab, da die Betriebskostenzuschüsse entsprechend der Zahl der belegten Plätze berechnet werden. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen. Die Beantragung der Landesmittel, Bewilligung der Betriebskosten und Überprüfung der Verwendungsnachweise sowie die Verteilung der Landesmittel in den Bereichen PLUS-Kita, der Sprachförderpauschalen und der Zuwendungen zu den Fortbildungen im Elementarbereich etc. liegen in diesem Aufgabenbereich.

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Betriebskostenzuschuss für Kindergärten und Kindergartenbedarfsplanung Kindertagesstätte, Kindertagesstätten, Bedarfsplanung, Betriebskostenzuschuss, Kindergärten, Zuschüsse, Zuschuss https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12242/show
Jugend- und Sozialamt
Nikolaus-Becker-Str. 28-34 52511 Geilenkirchen

Frau

Eiling

Abteilungsleitung

R304

02451 629-329
daniela.eiling@geilenkirchen.de