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Eheurkunde
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Bitte klicken Sie im letzten Schritt der Onlinedienstleistung "Ausfüllvorgang abschließen" auf den Speichern-Button und schicken Sie das generierte PDF an standesamt@geilenkirchen.de.
Die Eheurkunde wird bei der Eheschließung erstellt und ausgehändigt. Sie können nachträglich weitere Eheurkunden bestellen.
Bei uns erhalten Sie nur Eheurkunden von Ehen, die in Geilenkirchen geschlossen wurden oder wenn wir für Ihre im Ausland geschlossene Ehe das Eheregister, früher Familienbuch, führen.
Es werden folgende Urkundenarten unterschieden:
- Eheurkunde: Die Eheurkunde enthält Angaben zur Eheschließung mit Zeit- und Ortsangabe. Weiter gibt Sie Aufschluss über Ihre Namensführung in der Ehe und ob die Ehe noch besteht.
- Eheurkunde für das Stammbuch: Diese Urkunde wird passend für Ihr Familienstammbuch ausgestellt.
- internationale Eheurkunde: Wir stellen Ihnen eine mehrsprachige Urkunde aus, die Sie im Ausland oder bei ausländischen Behörden verwenden können.
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (ehemals Familienbuch): Diese Urkunde entspricht inhaltlich der Eheurkunde.
Sie können die Urkunde online, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anfordern.
Bei online oder schriftlicher Anforderung wird die Urkunde erst nach vorheriger Überweisung der Gebühr versendet. Bearbeitungszeit: 2-5 Tage. Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgestellt und es ist zudem ein Ausweisdokument vorzulegen oder die Vollmacht mit Ausweisdokument des Antragstellers und des Bevollmächtigten.
Rechtsgrundlagen
§ 57 Personenstandsgesetz
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Anforderungsschreiben des Rententrägers falls Sie die Urkunde für die Rentenversicherung benötigen
Kosten
Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.
Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie eine Eheurkunde gebührenfrei. Legen Sie bitte in diesem Fall einen Nachweis vor.
Weitere Informationen
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Siehe auch
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
Standes- und Friedhofsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
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- Eheurkunde: Die Eheurkunde enthält Angaben zur Eheschließung mit Zeit- und Ortsangabe. Weiter gibt Sie Aufschluss über Ihre Namensführung in der Ehe und ob die Ehe noch besteht.
- Eheurkunde für das Stammbuch: Diese Urkunde wird passend für Ihr Familienstammbuch ausgestellt.
- internationale Eheurkunde: Wir stellen Ihnen eine mehrsprachige Urkunde aus, die Sie im Ausland oder bei ausländischen Behörden verwenden können.
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Bei online oder schriftlicher Anforderung wird die Urkunde erst nach vorheriger Überweisung der Gebühr versendet. Bearbeitungszeit: 2-5 Tage. Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgestellt und es ist zudem ein Ausweisdokument vorzulegen oder die Vollmacht mit Ausweisdokument des Antragstellers und des Bevollmächtigten.
§ 57 Personenstandsgesetz
- Personalausweis oder Reisepass
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https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7190/show