BIS: Suche und Detail

 Pflegekinderdienst

Die Stadt Geilenkirchen sucht Pflegefamilien!

Sie sind aufgeschlossen und wertschätzend gegenüber anderen Menschen?

Sie haben noch Platz in Ihrem Zuhause und in Ihrem Herz?

Sie können sich vorstellen ein fremdes Kind dauerhaft oder vorübergehend in Ihrer Familie aufzunehmen?

Sie leben in gesicherten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen und in Geilenkirchen?

Dann melden Sie sich bei den Mitarbeiterinnen vom städtischen Pflegekinderdienst!

 

Der Pflegekinderdienst der Stadt Geilenkirchen betreut und berät alle Pflegestellen in dessen Zuständigkeitsbereich.

Der Pflegekinderdienst ist ein spezifischer Fachdienst in unserem Jugendamt, der sich mit der Auswahl, Begleitung und Beratung von Pflegeeltern beschäftigt. Die Pflegekinderhilfe ermöglicht die Unterbringung und das Aufwachsen eines jungen Menschen in einer Pflegefamilie, wenn er aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bei seinen Eltern leben kann

 

Wir suchen Menschen mit Herz und Platz für:

Vollzeitpflegestellen:

Die Vollzeitpflege gehört nach deutschem Sozialrecht zu den lebensfeldersetzenden Hilfen zur Erziehung (§ 27, § 33 SGB VIII). Sie bedeutet die zeitweise oder dauerhafte Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie. In Vollzeitpflegestellen werden Kinder, die für längere Zeit oder auf Dauer nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können, vermittelt und finden dort eine neue soziale Beheimatung, in dem sie sich, je nach ihren individuellen Möglichkeiten, entwickeln können. Die zeitliche Dauer des Pflegeverhältnisses variiert.

Bereitschaftspflegestellen:

Bereitschaftspflegestellen nehmen Kinder in akuten Situationen oder Notsituationen in ihrem häuslichen Umfeld auf. Die Dauer des Pflegeverhältnisses ist auf die Zeit der weiteren Perspektivplanung und -klärung angelegt. Von den Pflegepersonen verlangt das wiederholte Einlassen auf neue Kinder sehr viel Geduld und ein hohes Maß an Flexibilität. Voraussetzung ist die hohe Bereitschaft der Pflegepersonen, die weitere Perspektivplanung mitzutragen, zu unterstützen und zu begleiten.

 

Was Sie dafür benötigen:

Sowohl Paare als auch Einzelpersonen und Familien können sich als Pflegeeltern beim (örtlichen) Jugendamt oder einem freien Jugendhilfeträger bewerben.

Neben einem erweiterten Führungszeugnis und Gesundheitsbescheinigungen der möglichen Pflegeeltern muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt der aufnehmenden Familie sichergestellt ist und finanzielle Aspekte bei der Aufnahme des Kindes keine Rolle spielen. Für das Pflegekind muss ausreichend Wohnraum wie z. B. ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen.

 
Wie Ihre Begleitung aussieht:
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung der Familien und der Kinder durch die Mitarbeiter*innen des Pflegekinderdienstes
  • Gestaltung der Hilfeplanung unter Beteiligung aller involvierten Personen
  • Übernahme des Lebensunterhaltes der Pflegekinder und eines Anerkennungsbeitrages für die Pflegeeltern in bestimmten Fällen nach den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
  • Durchführung von Fortbildungen sowie von gemeinsamen Veranstaltungen zur Förderung des Kontaktes der Pflegefamilien untereinander
  • Hilfe und Begleitung beim Kontakt zwischen Pflegekind und leiblicher Familie
 
Das Herkunftssystem:

Pflegekinder sind Kinder mit zwei Familien.

Aus der Herkunftsfamilie kommen sie, in der Pflegefamilie leben sie. Dennoch spielt die Herkunftsfamilie für Kinder immer eine wichtige Rolle, auch wenn vielleicht gar kein Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern oder den Geschwistern besteht. Ein offener Umgang mit dieser Tatsache ermöglicht es dem Kind, seine Fragen und Wünsche an die leiblichen Eltern zu äußern und gehört in die Vorbereitung, Auswahl und Beratung von Pflegefamilien.

Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Bei der praktischen Umsetzung und Durchführung benötigen Pflegeltern, Eltern und Kind eine fachliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung durch den Pflegekinderdienst. Wie oft Kontakte zu den leiblichen Eltern stattfinden, ist abhängig davon, ob das Kind vorübergehend in der Pflegefamilie leben soll, um eine Perspektivklärung (eventuell Rückkehr zu den Eltern) vornehmen zu können oder ob es ohne geplante zeitliche Befristung seinen Lebensort in der Pflegefamilie bekommen soll.

 
Finanzielle Unterstützung der Pflegefamilie:

Für die Versorgung und den Unterhalt des Kindes erhalten Pflegeeltern ein monatliches Pflegegeld von dem zuständigen Jugendamt.

Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus den Kosten der Erziehung (Aufwandsentschädigung) und den materiellen Leistungen (Unterhaltskosten für das Kind).

Eine ausführliche Auflistung aller finanzieller Möglichkeiten finden Sie in den Richtlinien der Stadt Geilenkirchen.

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail: