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 Werbeanlagen

Wenn Sie eine Werbeanlage errichten möchten, benötigen Sie dafür in den meisten Fällen eine Genehmigung. Das Antragsverfahren für Werbeanlagen regelt die Errichtung und Änderung von Schildern, Plakaten und anderen Werbeträgern. 

 

Rechtsgrundlagen

§ 10 BauO NRW

Zuständige Einrichtung

Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen