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Werbeanlagen
Wenn Sie eine Werbeanlage errichten möchten, benötigen Sie dafür in den meisten Fällen eine Genehmigung. Das Antragsverfahren für Werbeanlagen regelt die Errichtung und Änderung von Schildern, Plakaten und anderen Werbeträgern.
Rechtsgrundlagen
§ 10 BauO NRW
Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Herr Brauner: Stellvertretende Amtsleitung
Tel: 02451 629-213
E-Mail: winfried.brauner@geilenkirchen.de
Tel: 02451 629-213
E-Mail: winfried.brauner@geilenkirchen.de