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 Schwerbehindertenausweise

Der Kreis Heinsberg führt das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durch. Städte und Gemeinden wirken in diesem Verfahren wie folgt mit:

  • Auskünfte erteilen
  • Ausgabe von Anträgen und Info-Material
  • Entgegennahme von Anträgen und Prüfung (Vollständigkeit und Plausibilität)
  • Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
  • Weiterleitung zur Neuausstellung von Ausweisen
  • Rückgabe von Ausweisen
  • Aufnahme und Entgegennahme von Widersprüchen, Durchführung von Akteneinsichen

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz, SchwbG)

Unterlagen

Ausgefüllte Anträge, Schwerbehindertenausweise, Beiblätter zum Behindertenausweis, Leistungsbescheide, Befundberichte

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen