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Schwerbehindertenausweise
Der Kreis Heinsberg führt das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durch. Städte und Gemeinden wirken in diesem Verfahren wie folgt mit:
- Auskünfte erteilen
- Ausgabe von Anträgen und Info-Material
- Entgegennahme von Anträgen und Prüfung (Vollständigkeit und Plausibilität)
- Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
- Weiterleitung zur Neuausstellung von Ausweisen
- Rückgabe von Ausweisen
- Aufnahme und Entgegennahme von Widersprüchen, Durchführung von Akteneinsichen
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz, SchwbG)
Unterlagen
Ausgefüllte Anträge, Schwerbehindertenausweise, Beiblätter zum Behindertenausweis, Leistungsbescheide, Befundberichte
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Der Kreis Heinsberg führt das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durch. Städte und Gemeinden wirken in diesem Verfahren wie folgt mit:
- Auskünfte erteilen
- Ausgabe von Anträgen und Info-Material
- Entgegennahme von Anträgen und Prüfung (Vollständigkeit und Plausibilität)
- Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
- Weiterleitung zur Neuausstellung von Ausweisen
- Rückgabe von Ausweisen
- Aufnahme und Entgegennahme von Widersprüchen, Durchführung von Akteneinsichen
Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz, SchwbG)
Ausgefüllte Anträge, Schwerbehindertenausweise, Beiblätter zum Behindertenausweis, Leistungsbescheide, Befundberichte
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8129/show