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 Gewerbewesen

Falls Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis oder Genehmigung benötigen, ist es ratsam,
im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in
Kontakt zu treten. In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden,
welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind, ob eine per-
sönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Erfahrungsgemäß können
in derartigen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden.

- Abmeldung
- Anmeldung
- Anmeldung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
- Anmeldung überwachungsbedürftiger Tätigkeiten
- Anzeigepflicht nach MaBV bei Wechsel der Geschäftsführung
- Auskunft aus der Gewerbemeldedatei
- Erlaubnis Bewachungsgewerbe
- Gewerbezentralregisterauskunft juristische  Person
- Maklerinnen, Makler, Bauträgerinnen, Bauträger, Baubetreuer, Baubetreuerinnen
- Ummeldung
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung
- Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung
- Eignung zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

Gaststätten

- Abmeldung
- Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland
- Außengastronomie auf Privatgrundstück
- Bewirtung aus besonderem  Anlass
- Endgültige Erlaubnis
- Verkürzung der Sperrzeit
- vorläufige Erlaubnis

Reisegewerbe

- Abmeldung
- Änderung
- Ausnahme für besondere Verkaufsveranstaltungen
- Neuantrag
- Verlust der Gewerbekarte

Schwarzarbeit


- Anzeige und Hinweise auf Schwarzarbeit
 

Spielhallen und – stätten

- andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten

Ladenschluss

- allgemeiner und besonderer Ladenschluss

Feiertagsschutz

- Verbote und Tätigkeiten

Gewerbliche Festsetzungen von Jahrmärkten, Spezialmärkten , Messen

Zuständige Einrichtung

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: