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Gewerbewesen
Falls Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis oder Genehmigung benötigen, ist es ratsam,
im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in
Kontakt zu treten. In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden,
welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind, ob eine per-
sönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Erfahrungsgemäß können
in derartigen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden.
- Abmeldung
- Anmeldung
- Anmeldung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
- Anmeldung überwachungsbedürftiger Tätigkeiten
- Anzeigepflicht nach MaBV bei Wechsel der Geschäftsführung
- Auskunft aus der Gewerbemeldedatei
- Erlaubnis Bewachungsgewerbe
- Gewerbezentralregisterauskunft juristische Person
- Maklerinnen, Makler, Bauträgerinnen, Bauträger, Baubetreuer, Baubetreuerinnen
- Ummeldung
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung
- Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung
- Eignung zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Gaststätten
- Abmeldung
- Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland
- Außengastronomie auf Privatgrundstück
- Bewirtung aus besonderem Anlass
- Endgültige Erlaubnis
- Verkürzung der Sperrzeit
- vorläufige Erlaubnis
Reisegewerbe
- Abmeldung
- Änderung
- Ausnahme für besondere Verkaufsveranstaltungen
- Neuantrag
- Verlust der Gewerbekarte
Schwarzarbeit
- Anzeige und Hinweise auf Schwarzarbeit
Spielhallen und – stätten
- andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
Ladenschluss
- allgemeiner und besonderer Ladenschluss
Feiertagsschutz
- Verbote und Tätigkeiten
Gewerbliche Festsetzungen von Jahrmärkten, Spezialmärkten , Messen
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Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Falls Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis oder Genehmigung benötigen, ist es ratsam,
im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in
Kontakt zu treten. In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden,
welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind, ob eine per-
sönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Erfahrungsgemäß können
in derartigen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden.
- Abmeldung
- Anmeldung
- Anmeldung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
- Anmeldung überwachungsbedürftiger Tätigkeiten
- Anzeigepflicht nach MaBV bei Wechsel der Geschäftsführung
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- Erlaubnis Bewachungsgewerbe
- Gewerbezentralregisterauskunft juristische Person
- Maklerinnen, Makler, Bauträgerinnen, Bauträger, Baubetreuer, Baubetreuerinnen
- Ummeldung
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung
- Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung
- Eignung zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Gaststätten
- Abmeldung
- Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland
- Außengastronomie auf Privatgrundstück
- Bewirtung aus besonderem Anlass
- Endgültige Erlaubnis
- Verkürzung der Sperrzeit
- vorläufige Erlaubnis
Reisegewerbe
- Abmeldung
- Änderung
- Ausnahme für besondere Verkaufsveranstaltungen
- Neuantrag
- Verlust der Gewerbekarte
Schwarzarbeit
- Anzeige und Hinweise auf Schwarzarbeit
Spielhallen und – stätten
- andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
Ladenschluss
- allgemeiner und besonderer Ladenschluss
Feiertagsschutz
- Verbote und Tätigkeiten
Gewerbliche Festsetzungen von Jahrmärkten, Spezialmärkten , Messen
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7693/show