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Abfallbeseitigungsgebühren
Abfallbeseitigungsgebühren erhebt die Stadt aufgrund der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an die städtische Abfallbeseitigung angeschlossenen Grundstücke. Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grunstückes, so sind sie Gesamtschuldner.
Als Benutzungsgebühren werden erhoben:
- Grundgebühr für das 120/240l Restabfallgefäß ab 01.01.2024 85,00 €
-
Grundgebühr für einen 770 l Restabfallcontainer mit 14täglicher Leerung ab 01.01.2024 255,00 €
-
Grundgebühr für einen 770 l Restabfallcontainer mit wöchentlicher Leerung ab 01.01.2024 510,00 €
-
Gurndgebühr für einen 1.100 l Restabfallcontainer mit 14täglicher Leerung ab 01.01.2024 382,50 €
-
Grundgebühr für einen 1.100 l Restabfallcontainer mit wöchentlicher Leerung ab 01.01.2024 765,00 €
-
Gewichtsgebühr 1 kg Rest-/Bioabfall 01.01.2024 0,26 €/Kilo.
Zuständige Einrichtung
Kämmerei
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Abfallbeseitigungsgebühren erhebt die Stadt aufgrund der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an die städtische Abfallbeseitigung angeschlossenen Grundstücke. Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grunstückes, so sind sie Gesamtschuldner.
Als Benutzungsgebühren werden erhoben:
- Grundgebühr für das 120/240l Restabfallgefäß ab 01.01.2024 85,00 €
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Grundgebühr für einen 770 l Restabfallcontainer mit 14täglicher Leerung ab 01.01.2024 255,00 €
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Grundgebühr für einen 770 l Restabfallcontainer mit wöchentlicher Leerung ab 01.01.2024 510,00 €
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Gurndgebühr für einen 1.100 l Restabfallcontainer mit 14täglicher Leerung ab 01.01.2024 382,50 €
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Grundgebühr für einen 1.100 l Restabfallcontainer mit wöchentlicher Leerung ab 01.01.2024 765,00 €
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Gewichtsgebühr 1 kg Rest-/Bioabfall 01.01.2024 0,26 €/Kilo.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8176/show