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 Geschäftsführung des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses

Sämtliche organisatorische Angelegenheiten zum Haupt- und FInanzausschuss und Rat werden vom Hauptamt erledigt. Hierzu gehören das Verfassen der Einladungen und Niederschriften, die Vorbereitung der Sitzungen, AKtualisierung der Daten der Stadtverordneten, Beantwortung von Fragen und Vorschlägen zu den Sitzungen, Beanstandungen des Protokolls, Versand der Einaldungen und Niederschriften, Übersicht über die Sitzungstermine usw.

Zuständige Einrichtung

Hauptamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen