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 Schecks (Bezahlen)

In der städtischen Stadtkasse erfolgt die Abwicklung und Überwachung der in den einzelnen Bereichen der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern eingeforderten (zum "Soll" gestellten) Forderungen wie z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge, usw.

Weitere Informationen

Zahlungen sind auch per Scheck möglich. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Kassenzeichen angegeben ist und der Scheck als "Nur zur Verrechnung" gekennzeichnet ist.

Zuständige Einrichtung

Stadtkasse
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen