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 Teilung von Grundstücken

Wenn Sie ein Grundstück teilen möchten, ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und baulichen Vorschriften eingehalten werden. Der Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung kann bei der Bauaufsichtsbehörde über einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur eingereicht werden. Ist keine Teilungsgenehmigung erforderlich, kann auf Antrag ein Negativzeugnis ausgestellt werden.

 

Rechtsgrundlagen

§ 7 BauO NRW

Zuständige Einrichtung

Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen