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Brunnen
Die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen ist erlaubnispflichtig. Fragen zur Errichtung von Brunnenanlagen und zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme beantwortet Ihnen die Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg, Herr Klassen, Telefon 02452 136119.
Zuständige Einrichtung
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Brunnen
Die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen ist erlaubnispflichtig. Fragen zur Errichtung von Brunnenanlagen und zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme beantwortet Ihnen die Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg, Herr Klassen, Telefon 02452 136119.
Quelle https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8420/show Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen