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 Brunnen

Die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen ist erlaubnispflichtig. Fragen zur Errichtung von Brunnenanlagen und zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme beantwortet Ihnen die Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg, Herr Klassen, Telefon 02452 136119.

Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Brunnen

Die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen ist erlaubnispflichtig. Fragen zur Errichtung von Brunnenanlagen und zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme beantwortet Ihnen die Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg, Herr Klassen, Telefon 02452 136119.

Quelle https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8420/show
Tiefbauamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen