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 Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung

Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigungen können Sie im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten erhalten.

Meldebescheinigung

Bei Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung wird Ihnen einmalig eine gebührenfreie Meldebestätigung ausgehändigt. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.

Die Meldebescheinigung kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Sie dient als Nachweis gegenüber Dritten über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung.

Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wo Sie gemeldet sind. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Anschriften, werden hier nicht aufgeführt.

Eine erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet hingegen zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Anschriften. Sie kann zum Beispiel für eine Eheschließung beim Standesamt benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Auskünfte zu Meldedaten aus der Zeit vor 1982 müssen in der Regel im Archiv recherchiert werden. Für eine Archivauskunft ist eine zeitaufwendige Suche in alten Unterlagen notwendig. Wenn Sie eine solche Archivauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage für Ihre ausländische Rente benötigen, beachten Sie bei Ihrer Anfrage daher, dass die Bearbeitungsdauer bis zu 4 Wochen betragen kann und hierfür höhere Gebühren anfallen.

 

Lebensbescheinigung

Diese Bescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei der Rentenkasse.

Die Lebensbescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zur eigenen Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben. Die Bescheinigung kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Die Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie zur Vorlage bei der deutschen Rentenkasse und den Rententrägern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz benötigt wird. Ein Nachweis hierüber ist erforderlich.

Ihre persönliche Vorsprache ist in der Regel erforderlich. Sollten Sie nicht in der Lage sein, persönlich vorzusprechen, können Sie eine Person mit Vollmacht und Ausweis schicken.

 

Haushaltsbescheinigung

Die Haushaltsbescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld. Sie ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten der Antragstellerin/des Antragstellers und der im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Ein Antragsformular erhalten Sie von der Familienkasse.

Zur Online-Terminvereinbarung.

 

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

 

Voraussetzungen

 

Meldebescheinigung

  • mit aktueller Wohnung oder früherer in Geilenkirchen gemeldet

 

Lebensbescheinigung

  • mit aktueller Wohnung in Geilenkirchen gemeldet

 

Haushaltsbescheinigung

  • mit aktueller Wohnung in Geilenkirchen gemeldet
  • persönliche Vorsprache von Kindergeldberechtigter Person (Antragsteller/in) oder Ehegatten/Lebenspartner erforderlich

 

Unterlagen

 

Meldebescheinigung

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der antragstellenden Person

Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

 

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, zusätzlich:

  • Vollmacht Meldebescheinigung
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

 

Lebensbescheinigung

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der antragstellenden Person

Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • ggf. Antragsvordruck der Rentenkasse/des Rententrägers

 

Haushaltsbescheinigung

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der antragstellenden Person

Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • ausgefüllte und unterschriebene Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde

 

Kosten

Die Gebühr ist vorab auf das Konto der Stadtkasse

IBAN: DE04312512200000002733 SWIFT-BIC.: WELADED1ERK

unter Angabe des Kassenzeichens "(KZ.) 1.000, Meldebescheinigung" oder "(KZ.) 1.000, Lebensbescheinigung" zu überweisen. Bitte Kopie des
Überweisungsträgers Ihrer Anfrage beifügen.

 

Meldebescheinigung

  • 9,00 Euro
  • für Rentenzwecke gebührenfrei, Nachweis erforderlich

Archivauskunft

  • die Gebühr bemisst sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand (jede angefangene halbe Stunde beträgt 24,00 € laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geilenkirchen)

 

Lebensbescheinigung

  • 9,00 €

Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei. Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherung (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig.

 

Haushaltsbescheinigung

  • gebührenfrei

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung

Meldebescheinigung

Bei Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung wird Ihnen einmalig eine gebührenfreie Meldebestätigung ausgehändigt. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.

Die Meldebescheinigung kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Sie dient als Nachweis gegenüber Dritten über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung.

Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wo Sie gemeldet sind. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Anschriften, werden hier nicht aufgeführt.

Eine erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet hingegen zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Anschriften. Sie kann zum Beispiel für eine Eheschließung beim Standesamt benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Auskünfte zu Meldedaten aus der Zeit vor 1982 müssen in der Regel im Archiv recherchiert werden. Für eine Archivauskunft ist eine zeitaufwendige Suche in alten Unterlagen notwendig. Wenn Sie eine solche Archivauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage für Ihre ausländische Rente benötigen, beachten Sie bei Ihrer Anfrage daher, dass die Bearbeitungsdauer bis zu 4 Wochen betragen kann und hierfür höhere Gebühren anfallen.

 

Lebensbescheinigung

Diese Bescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei der Rentenkasse.

Die Lebensbescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zur eigenen Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben. Die Bescheinigung kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Die Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie zur Vorlage bei der deutschen Rentenkasse und den Rententrägern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz benötigt wird. Ein Nachweis hierüber ist erforderlich.

Ihre persönliche Vorsprache ist in der Regel erforderlich. Sollten Sie nicht in der Lage sein, persönlich vorzusprechen, können Sie eine Person mit Vollmacht und Ausweis schicken.

 

Haushaltsbescheinigung

Die Haushaltsbescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld. Sie ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten der Antragstellerin/des Antragstellers und der im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Ein Antragsformular erhalten Sie von der Familienkasse.

Zur Online-Terminvereinbarung.

 

 

Meldebescheinigung

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der antragstellenden Person

Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

 

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, zusätzlich:

  • Vollmacht Meldebescheinigung
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

 

Lebensbescheinigung

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der antragstellenden Person

Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • ggf. Antragsvordruck der Rentenkasse/des Rententrägers

 

Haushaltsbescheinigung

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der antragstellenden Person

Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • ausgefüllte und unterschriebene Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde

 

Die Gebühr ist vorab auf das Konto der Stadtkasse

IBAN: DE04312512200000002733 SWIFT-BIC.: WELADED1ERK

unter Angabe des Kassenzeichens "(KZ.) 1.000, Meldebescheinigung" oder "(KZ.) 1.000, Lebensbescheinigung" zu überweisen. Bitte Kopie des
Überweisungsträgers Ihrer Anfrage beifügen.

 

Meldebescheinigung

  • 9,00 Euro
  • für Rentenzwecke gebührenfrei, Nachweis erforderlich

Archivauskunft

  • die Gebühr bemisst sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand (jede angefangene halbe Stunde beträgt 24,00 € laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geilenkirchen)

 

Lebensbescheinigung

  • 9,00 €

Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei. Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherung (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig.

 

Haushaltsbescheinigung

  • gebührenfrei
Bescheinigung, Haushaltsbescheinigung, Rentenbescheinigung, Lebensbescheinigung, https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7340/show
Bürgerbüro
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929

Frau

Schmitz

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

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Pfeifer

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

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Bürgerbüro

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buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Reichert

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Bürgerbüro

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buergerbuero@geilenkirchen.de