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 Anliegen ohne Termin im Bürgerbüro

Grundsätzlich ist für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Ohne Terminvereinbarung können Sie während der Publikumszeiten folgende Angelegenheiten erledigen:

  • Die Abholung von Ausweisen und Pässen
  • Die Beantragung eines Führungszeugnisses
  • Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Die Ausstellung einer Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung
  • Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
  • Die Auskunft über die Steueridentifikationsnummer (Steuer-Id).

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de