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 Kindergartenangelegenheiten

Die Stadt Geilenkirchen erhebt für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sowie für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kindertagespflege in ihrem Zuständigkeitsbereich Elternbeiträge. Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder zu entrichten.

Eltern, die einen Kindergartenplatz für ihr Kind suchen, finden mit dem Kita-Navigator  einen Überblick über die Kitas in der Stadt Geilenkirchen sowie die Möglichkeit der Online-Registrierung. Auskünfte hierzu erteilt Frau Daniela Eiling.

Zuständig für die Kindergartenbeiträge ist Frau Kristina Burgardt.

Rechtsgrundlagen

Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen (diese finden Sie unten unter Formulare/Dokumente zum Einsehen und Ausdrucken als PDF-Dokument)

Unterlagen

Für die Elternbeiträge:

  • Verbindliche Erklärungen zum Elterneinkommen
  • elektronische Lohnbescheinigung, Steuerbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheide, sonstige Einkommensnachweise

 

Weitere Informationen

Zuständig für die Kindergärten St. Anna Tripsrath, St. Mariä Namen Gillrath, St. Ursula, St. Gereon Würm, St. Johann Baptist Lindern, Waldwichtel e. V. Niederheid, Integrativer Kindergarten Triangel Bauchem, Integrat. KiTa Triangel Hünshoven (Übergangsgruppe), AWO Stadtmitte, AWO Jahnstraße und AWO Lütticher Straße ist Frau Kristina Burgardt. Für die städtischen Kindertagesstätten Teveren, Bauchem, Immendorf, die städtische Kindertagesstätte "Wurmmatrosen" und die städtische Kindertagesstätte Beeck ist Frau Britta Welfens zuständig.

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