BIS: Suche und Detail

 Gartenwasserzähler

Bei der Ermittlung der Schmutzwassermengen können die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen abgezogen werden, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden.

Unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung der Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr erfolgen kann, entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Merkblatt. Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch.

Ein vorgefertigtes Antragsformular steht ebenfalls weiter unten aufgeführt zum Download bereit. beigefügt. Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt per Post oder Email an die Stadtverwaltung zurück.

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen, hat der Gebührenpflichtige der Stadt jährlich jeweils bis zum 15. Januar des Folgejahres die verbrauchten Wassermengen unaufgefordert anzuzeigen. Die Mitteilung erfolgt an das Steueramt der Stadt Geilenkirchen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Objekt (Anschrift), Kassenzeichen, Zählernummer und Zählerstand.

Sind Unterlagen unvollständig oder ist für den von Ihnen angegebenen Zweck eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr nicht möglich, erhalten Sie hierüber eine Information.

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenfrei. Es fallen Kosten für die Beschaffung eines geeichten Zwischenzählers an. Dieser ist alle sechs Jahre auszutauschen

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Gartenwasserzähler

Bei der Ermittlung der Schmutzwassermengen können die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen abgezogen werden, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden.

Unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung der Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr erfolgen kann, entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Merkblatt. Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch.

Ein vorgefertigtes Antragsformular steht ebenfalls weiter unten aufgeführt zum Download bereit. beigefügt. Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt per Post oder Email an die Stadtverwaltung zurück.

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen, hat der Gebührenpflichtige der Stadt jährlich jeweils bis zum 15. Januar des Folgejahres die verbrauchten Wassermengen unaufgefordert anzuzeigen. Die Mitteilung erfolgt an das Steueramt der Stadt Geilenkirchen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Objekt (Anschrift), Kassenzeichen, Zählernummer und Zählerstand.

Sind Unterlagen unvollständig oder ist für den von Ihnen angegebenen Zweck eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr nicht möglich, erhalten Sie hierüber eine Information.

Die Antragstellung ist gebührenfrei. Es fallen Kosten für die Beschaffung eines geeichten Zwischenzählers an. Dieser ist alle sechs Jahre auszutauschen

Gartenwasserzähler, Schmutzwasser, Zwischenzähler, Abzugsmenge bei der Schmutzwassergebühr, Schmutzwassergebühren, Gartenzähler, Außenzähler, Wasserzähler, Garten, Aussenzähler, Übermittlung Zählerstand, Zählerstandsübermittlung, Zähler https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8429/show
Tiefbauamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Husemann

Sachbearbeitung

308

02451 629-248
wasserzaehler@geilenkirchen.de