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Amtsblatt der Stadt Geilenkirchen
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner 27. Sitzung am 24.04.2024 die Einführung eines Amtsblattes beschlossen. Seither werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Geilenkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im "Amtsblatt der Stadt Geilenkirchen" vollzogen.
Die Publikation des Amtsblattes der Stadt Geilenkirchen erfolgt in papiergebundener Form sowie nachrichtlich als elektronisches Dokument auf der Homepageder Stadt Geilenkirchen. Die papiergebundene Form erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt.
Häufig finden Sie dort auch öffentliche Bekanntmachungen der Bezirksregierung oder von Ministerien.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Einrichtung
Hauptamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner 27. Sitzung am 24.04.2024 die Einführung eines Amtsblattes beschlossen. Seither werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Geilenkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im "Amtsblatt der Stadt Geilenkirchen" vollzogen.
Die Publikation des Amtsblattes der Stadt Geilenkirchen erfolgt in papiergebundener Form sowie nachrichtlich als elektronisches Dokument auf der Homepageder Stadt Geilenkirchen. Die papiergebundene Form erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt.
Häufig finden Sie dort auch öffentliche Bekanntmachungen der Bezirksregierung oder von Ministerien.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8277/show