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 Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Geilenkirchen werden durch Aushang an der Anschlagtafel (Schwarzes Brett) im Rathausdurchgang für die Dauer von mindestens einer Woche vollzogen. Gleichzeitig wird auf der Homepage der Stadt Geilenkirchen auf den Anschlag hingewiesen. 

Häufig finden Sie dort auch öffentliche Bekanntmachungen der Bezirksregierung oder von Ministerien.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Einrichtung

Hauptamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Geilenkirchen werden durch Aushang an der Anschlagtafel (Schwarzes Brett) im Rathausdurchgang für die Dauer von mindestens einer Woche vollzogen. Gleichzeitig wird auf der Homepage der Stadt Geilenkirchen auf den Anschlag hingewiesen. 

Häufig finden Sie dort auch öffentliche Bekanntmachungen der Bezirksregierung oder von Ministerien.

öffentliche Bekanntmachung, Amtliche Bekanntmachung, Bekanntmachung, Aushang, Bekanntmachungsanordnung, Schwarzes Brett https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8277/show
Hauptamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Frau

Kamphausen

Sachbearbeitung

108

02451 629-136
christina.kamphausen@geilenkirchen.de