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Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche (amtliche) Bekanntmachungen werden durch Aushang im Schaukasten im Rathausdurchgang und auf der städt. Homepage für die Dauer von mind. einer Woche bekanntgemacht.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen
Zuständige Einrichtung
Hauptamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Frau Savelsberg: Gleichstellungsbeauftragte
Tel: 02451 629-118
E-Mail: monika.savelsberg@geilenkirchen.de
Tel: 02451 629-118
E-Mail: monika.savelsberg@geilenkirchen.de
Amtliche Bekanntmachungen öffentliche Bekanntmachung https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8277/show
Öffentliche (amtliche) Bekanntmachungen werden durch Aushang im Schaukasten im Rathausdurchgang und auf der städt. Homepage für die Dauer von mind. einer Woche bekanntgemacht.
Hauptamt
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen
Frau
Savelsberg
Gleichstellungsbeauftragte
108
02451 629-118
monika.savelsberg@geilenkirchen.de
Frau
Kotte
Sachbearbeitung
117
02451 629-117
sandra.kotte@geilenkirchen.de