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 SEPA - Single Euro Payments Area

Zum 01. Februar 2014 findet die endgültige Umstellung auf das neue, einheitliche europäische Zahlungsverkehrssystem "SEPA - Single Euro Payments Area" statt. Dies schafft einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Durch die Einführung von SEPA ändert sich in Bezug auf Zahlungen an die Stadt Geilenkirchen nicht viel. Überweisungen können wie gewohnt durchgeführt werden. EInzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.

Neu ist, dass ein SEPA-Lastschrift-Mandat immer schriftlich erteilt werden muss. Dafür kann ein Vordruck, erhältlich bei der Stadtverwaltung Geilenkirchen (auch unten als PDF Dokument), verwandt werden. Auch die Banken halten entsprechende Formulare bereit. Manuelle Lastschriften (z.B. im Bereich Standesamt, Bürberbüro) sind zukünftig nicht mehr möglich.

Eine bereits vorliegende Einzugsermächtigung behält weiterhin ihre Gültigkeit und wird als SEPA-Lastschrift-Mandat weitergenutzt.

Doch was beinhaltet die Einführung von SEPA?

Zukünftig wird für das Lastschriftverfahren nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl benötigt, sondern die IBAN und die BIC Ihres Kreditinstituts. Diese Angaben finden Sie auf Ihrem persönlichen Kontoauszug oder sind bei Ihrer Bank zu erfragen.

Was bedeutet IBAN?

Die deutsche IBAN (Internationale Bank-Kontonummer) setzt sich aus 22 Stellen zusammen, dem Länderkennzeichen DE, der zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl sowie der zehnstelligen Kontonummer. Damit kann jedes Konto weltweit eindeutig identifiziert werden (Beispiel: DE04 3125 1220 0000 0027 33).

Was bedeutet BIC?

Der BIC (Business Identifier Code) löst die bisherige Bankleitzahl ab. Mit dem BIC ist eine eindeutige Identifizierung eines Kreditinstitutes weltweit möglich. Der BIC ist acht- bzw. elfstellig und enthält jeweils ANgaben über das Institut. Er setzt sich zusammen aus dem zweistelligen Ländercode und der Codierung des Ortes beziehungsweise der Filiale.

Zum Beispiel: WELADExxxxx.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse Geilenkirchen zur Verfügung.

Mehr Informationen finden Sie hier: 

  • www.sepadeutschland.de
  • Eine Informationsplattform zum Thema SEPA der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
  • www.europeanpaymentscouncil.eu
  • Mit der Lissabon-Agenda legte die Europäische Union im Jahr 2000 den Grundstein für die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes im unbaren Zahlungsverkehr (Single Euro Payments Area: SEPA). Um in diesem Markt mehr Wettbewerb und Effizienz zu erreichen, sollten europaweit einheitliche Verfahrne und Standards für die ABwicklung von Euro-Zahlungen geschaffen werden. Zu diesem Zweck gründete die europäische Kreditwirtschaft im Jahr 2002 den European Payments Council (EPC). Der EPC hat im Wege eines markgetriebenen Prozesses die SEPA-Verfahren entwickelt und in Europa eingeführt.

Weitere Informationen

Bankverbindungen der Stadt Geilenkirchen:

Kreissparkasse Heinsberg

IBAN: DE04 3125 1220 0000 0027 33        BIC: WELADED1ERK

Volksbank Heinsberg eG

IBAN: DE32 3706 9412 1000 5620 13        BIC: GENODED1HRB

Zuständige Einrichtung

Stadtkasse
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

SEPA - Single Euro Payments Area

Zum 01. Februar 2014 findet die endgültige Umstellung auf das neue, einheitliche europäische Zahlungsverkehrssystem "SEPA - Single Euro Payments Area" statt. Dies schafft einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Durch die Einführung von SEPA ändert sich in Bezug auf Zahlungen an die Stadt Geilenkirchen nicht viel. Überweisungen können wie gewohnt durchgeführt werden. EInzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.

Neu ist, dass ein SEPA-Lastschrift-Mandat immer schriftlich erteilt werden muss. Dafür kann ein Vordruck, erhältlich bei der Stadtverwaltung Geilenkirchen (auch unten als PDF Dokument), verwandt werden. Auch die Banken halten entsprechende Formulare bereit. Manuelle Lastschriften (z.B. im Bereich Standesamt, Bürberbüro) sind zukünftig nicht mehr möglich.

Eine bereits vorliegende Einzugsermächtigung behält weiterhin ihre Gültigkeit und wird als SEPA-Lastschrift-Mandat weitergenutzt.

Doch was beinhaltet die Einführung von SEPA?

Zukünftig wird für das Lastschriftverfahren nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl benötigt, sondern die IBAN und die BIC Ihres Kreditinstituts. Diese Angaben finden Sie auf Ihrem persönlichen Kontoauszug oder sind bei Ihrer Bank zu erfragen.

Was bedeutet IBAN?

Die deutsche IBAN (Internationale Bank-Kontonummer) setzt sich aus 22 Stellen zusammen, dem Länderkennzeichen DE, der zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl sowie der zehnstelligen Kontonummer. Damit kann jedes Konto weltweit eindeutig identifiziert werden (Beispiel: DE04 3125 1220 0000 0027 33).

Was bedeutet BIC?

Der BIC (Business Identifier Code) löst die bisherige Bankleitzahl ab. Mit dem BIC ist eine eindeutige Identifizierung eines Kreditinstitutes weltweit möglich. Der BIC ist acht- bzw. elfstellig und enthält jeweils ANgaben über das Institut. Er setzt sich zusammen aus dem zweistelligen Ländercode und der Codierung des Ortes beziehungsweise der Filiale.

Zum Beispiel: WELADExxxxx.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse Geilenkirchen zur Verfügung.

Mehr Informationen finden Sie hier: 

  • www.sepadeutschland.de
  • Eine Informationsplattform zum Thema SEPA der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
  • www.europeanpaymentscouncil.eu
  • Mit der Lissabon-Agenda legte die Europäische Union im Jahr 2000 den Grundstein für die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes im unbaren Zahlungsverkehr (Single Euro Payments Area: SEPA). Um in diesem Markt mehr Wettbewerb und Effizienz zu erreichen, sollten europaweit einheitliche Verfahrne und Standards für die ABwicklung von Euro-Zahlungen geschaffen werden. Zu diesem Zweck gründete die europäische Kreditwirtschaft im Jahr 2002 den European Payments Council (EPC). Der EPC hat im Wege eines markgetriebenen Prozesses die SEPA-Verfahren entwickelt und in Europa eingeführt.

Bankverbindungen der Stadt Geilenkirchen:

Kreissparkasse Heinsberg

IBAN: DE04 3125 1220 0000 0027 33        BIC: WELADED1ERK

Volksbank Heinsberg eG

IBAN: DE32 3706 9412 1000 5620 13        BIC: GENODED1HRB

SEPA, BIC, Lastschrift https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11350/show
Stadtkasse
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Weber

Abteilungsleitung

323

02451 629-903
ralph.weber@geilenkirchen.de