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 Ehefähigkeitszeugnisse

Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen.

Rechtsgrundlagen

  • §12 PStG
  • Personenstandsgesetz

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

    Sie müssen für das Ehefähigkeitszeugnis Ihre gültigen Ausweise vorlegen. Sollten Sie das Ehefähigkeitszeugnis vom Ausland aus beantragen, genügt eine beglaubigte Passkopie.

  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters

    Sollten Sie in Deutschland geboren sein oder sollte Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet worden sein, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters. Sie erhalten sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Wenn Sie im Ausland geboren sind, benötigen Sie entweder eine vollständige Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine internationale Geburtsurkunde, die die deutsche Sprache enthält. In der Geburtsurkunde müssen Ihre Eltern aufgeführt sein. Die Übersetzung muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer erfolgen. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

Kosten

Es fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an. Besitzt jemand von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 66 Euro. Die Gebühr für die erweiterte Meldebescheinigung beträgt 9 Euro. Des Weiteren können Portokosten anfallen, wenn Sie sich im Ausland aufhalten und Ihnen das Ehefähigkeitszeugnis übersandt werden muss.

Die Gebühren können auch per EC-Karte mit PIN oder GeldKarte entrichtet werden.

 

Hinweise und Besonderheiten

Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:

  • Sollte jemand von Ihnen nicht in Geilenkirchen gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
  • Wenn Sie bereits verheiratet gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Wenn Sie bereits verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Ist Ihre Ehe erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.
  • Sollte Ihre Eheschließung oder Eheauflösung im Ausland erfolgt sein, kontaktieren Sie bitte vorab die Standesbeamten.

 

Mit Auslandsbeteiligung

Sollte Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, lassen Sie sich bitte unbedingt von uns vorab persönlich beraten. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.

 

Weitere Informationen

Wer stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus?

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben.

 

Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses

Vom Tag der Ausstellung ist das Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig. Das Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorlegen und muss bei diesem Termin, aber auch am Tag der Hochzeit noch gültig sein.

 

Nach der Eheschließung im Ausland

Es gibt für die Eheschließung im Ausland kein förmliches Anerkennungsverfahren. Sie sind aber verpflichtet, Ihre im Ausland geschlossene Ehe beim Meldeamt Ihres Wohnsitzes anzuzeigen. Des Weiteren können Sie bei Ihrem Wohnortstandesamt ein Eheregister beantragen. Damit kann die Eheschließung durch eine deutsche Urkunde nachgewiesen werden, welche auch Aufschluss über die Namensführung in der Ehe gibt.

 

Verfahrensablauf

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie die Standesbeamten.

Zuständige Einrichtung

Standes- und Friedhofsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Ehefähigkeitszeugnisse

Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen.

  • Personalausweis oder Reisepass

    Sie müssen für das Ehefähigkeitszeugnis Ihre gültigen Ausweise vorlegen. Sollten Sie das Ehefähigkeitszeugnis vom Ausland aus beantragen, genügt eine beglaubigte Passkopie.

  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters

    Sollten Sie in Deutschland geboren sein oder sollte Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet worden sein, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters. Sie erhalten sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Wenn Sie im Ausland geboren sind, benötigen Sie entweder eine vollständige Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine internationale Geburtsurkunde, die die deutsche Sprache enthält. In der Geburtsurkunde müssen Ihre Eltern aufgeführt sein. Die Übersetzung muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer erfolgen. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

Wer stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus?

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben.

 

Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses

Vom Tag der Ausstellung ist das Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig. Das Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorlegen und muss bei diesem Termin, aber auch am Tag der Hochzeit noch gültig sein.

 

Nach der Eheschließung im Ausland

Es gibt für die Eheschließung im Ausland kein förmliches Anerkennungsverfahren. Sie sind aber verpflichtet, Ihre im Ausland geschlossene Ehe beim Meldeamt Ihres Wohnsitzes anzuzeigen. Des Weiteren können Sie bei Ihrem Wohnortstandesamt ein Eheregister beantragen. Damit kann die Eheschließung durch eine deutsche Urkunde nachgewiesen werden, welche auch Aufschluss über die Namensführung in der Ehe gibt.

 

Es fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an. Besitzt jemand von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 66 Euro. Die Gebühr für die erweiterte Meldebescheinigung beträgt 9 Euro. Des Weiteren können Portokosten anfallen, wenn Sie sich im Ausland aufhalten und Ihnen das Ehefähigkeitszeugnis übersandt werden muss.

Die Gebühren können auch per EC-Karte mit PIN oder GeldKarte entrichtet werden.

 

Ehezeugnis, Eheschließung im Ausland https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8002/show
Standes- und Friedhofsamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-934
Fax 02451 629-929

Frau

Weber

Sachbearbeitung

25

02451 629-925
standesamt@geilenkirchen.de

Frau

Philippen

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standesamt@geilenkirchen.de