BIS: Suche und Detail

 Fundbüro

Für Fundangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Haben Sie eine Sache verloren, so können Sie dies im Fundbüro erfragen.

Haben Sie eine Sache gefunden, so melden Sie dies bitte unverzüglich im Fundbüro.

Hier wird mit Ihnen gemeinsam eine Fundanzeige aufgenommen über Fundsache, Fundort und Zeit sowie Finderin/Finder.

Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, wird versucht die Eigentümerin/den Eigentümer zu ermitteln und diesen kurzfristig zu verständigen.

 

Die Fundsache wird in der Regel im Fundbüro in Verwahrung genommen. Die Aufbewahrungsfrist, ab der Anzeige des Fundes, ist 6 Monate. Macht die Eigentümerin/der Eigentümer seine Rechte innerhalb dieser Frist nicht geltend, kann die Finderin/der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangen. Ist die Finderin/der Finder nicht interessiert, wird die Fundsache seitens des Fundbüros anderweitig verwertet.

 

Rechtsgrundlagen

§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Unterlagen

Bei Abholung der Fundsache

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

Weitere Informationen

Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, kann Ihnen darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt werden.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

Fundbüro

Haben Sie eine Sache verloren, so können Sie dies im Fundbüro erfragen.

Haben Sie eine Sache gefunden, so melden Sie dies bitte unverzüglich im Fundbüro.

Hier wird mit Ihnen gemeinsam eine Fundanzeige aufgenommen über Fundsache, Fundort und Zeit sowie Finderin/Finder.

Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, wird versucht die Eigentümerin/den Eigentümer zu ermitteln und diesen kurzfristig zu verständigen.

 

Die Fundsache wird in der Regel im Fundbüro in Verwahrung genommen. Die Aufbewahrungsfrist, ab der Anzeige des Fundes, ist 6 Monate. Macht die Eigentümerin/der Eigentümer seine Rechte innerhalb dieser Frist nicht geltend, kann die Finderin/der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangen. Ist die Finderin/der Finder nicht interessiert, wird die Fundsache seitens des Fundbüros anderweitig verwertet.

 

Bei Abholung der Fundsache

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)

Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, kann Ihnen darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt werden.

Keine

Fundsache, Fundgegenstand, Fundanzeige, Finderlohn, Fundstelle, Verlorenes https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7290/show
Bürgerbüro
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929

Frau

Schmitz

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Pfeifer

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Wilms

Sachbearbeitung

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Frau

Reichert

Sachbearbeitung

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buergerbuero@geilenkirchen.de