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 Arbeitslosengeld II, Bearbeitung

Die erstmalige Vorsprache zur Antragstellung soll bei der Agentur für Arbeit, Geilenkirchen, Herzog-Wilhelm-Straße 16, erfolgen.

Zuständige Einrichtung

Stadtverwaltung Geilenkirchen
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: stadt@geilenkirchen.de