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Umbau / Umnutzung des Gebäudes
Der Umbau oder die Umnutzung eines Gebäudes ist oft genehmigungsbedürftig nach der BauO NRW. Es kann aber auch sein, dass nur das Freistellungsverfahren zu durchlaufen ist oder auch Umbau oder Umnutzung so unerheblich ist, dass sie sowohl ohne Baugenehmigung wie auch ohne Freistellungsverfahren zulässig sind.
Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Umbau / Umnutzung des Gebäudes Erweiterung, Ausbau
Der Umbau oder die Umnutzung eines Gebäudes ist oft genehmigungsbedürftig nach der BauO NRW. Es kann aber auch sein, dass nur das Freistellungsverfahren zu durchlaufen ist oder auch Umbau oder Umnutzung so unerheblich ist, dass sie sowohl ohne Baugenehmigung wie auch ohne Freistellungsverfahren zulässig sind.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11470/show Bauaufsichtsamt
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen
Herr Dyong Amtsleitung 210
02451 629-210
02451 629-296
heiner.dyong@geilenkirchen.de