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 Kanalanschlussbeiträge

Für die Möglichkeit, ein baulich nutzbares Grundstück an die öffentliche Schmutz- oder Regenwasserentwässerung anzuschließen, wird ein Beitrag erhoben. Die Beitragshöhe richtet sich nach Größe, Art und Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks. Der Kanalanschlussbeitrag kann für ein Grundstück nur einmal erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

§ 8 KAG, Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen, Abwasserbeseitigungssatzung

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen