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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie:
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich erfolgen. Entweder online, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, oder im Bürgerbüro (der Antrag wird anschließend an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet).
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Voraussetzungen
- Sie sind in Geilenkirchen gemeldet
- oder das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit wird in Geilenkirchen ausgeübt oder soll in Geilenkirchen ausgeübt werden
Unterlagen
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- handeln Sie als gesetzlicher Vertreter, eine Vertretungsmacht
- bei Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde ist bei Antragstellung die Anforderung dieser Behörde vorzulegen sowie die Anschrift der Empfängerbehörde zwingend erforderlich
- die Vertretungsbefugnis des (gesetzlichen) Vertreters der juristischen Person oder Personenvereinigung (der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen)
- juristische Personen bzw. Personenvereinigungen sollten einen Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorlegen
Kosten
13,00 €
Bearbeitungsdauer
In der Regel innerhalb von 3 Wochen
Weitere Informationen
Die Auskunft beinhaltet alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
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Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie:
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich erfolgen. Entweder online, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, oder im Bürgerbüro (der Antrag wird anschließend an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet).
Gewerbeordnung (GewO)
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- handeln Sie als gesetzlicher Vertreter, eine Vertretungsmacht
- bei Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde ist bei Antragstellung die Anforderung dieser Behörde vorzulegen sowie die Anschrift der Empfängerbehörde zwingend erforderlich
- die Vertretungsbefugnis des (gesetzlichen) Vertreters der juristischen Person oder Personenvereinigung (der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen)
- juristische Personen bzw. Personenvereinigungen sollten einen Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorlegen
- Sie sind in Geilenkirchen gemeldet
- oder das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit wird in Geilenkirchen ausgeübt oder soll in Geilenkirchen ausgeübt werden
In der Regel innerhalb von 3 Wochen
Die Auskunft beinhaltet alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8332/show