BIS: Suche und Detail

 Lohnsteuerkarte

Die Finanzverwaltung stellt die Lohnsteuererfassung auf ein zeitgemäßes, elektronisches Verfahren um. Ab 2011 sind nicht mehr die Meldebehörden wie etwa Einwohnermelde- oder Standesämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig, sondern die Finanzämter. Das neue, elektronische Verfahren soll nicht nur bürgerfreundlicher sein, sondern auch den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Lohnsteuerkarten in Papierform wird es dann nicht mehr geben.  Für die Übergangsphase im kommenden Jahr behalten die für das Jahr 2010 ausgestellten Lohnsteuerkarten ihre Gültigkeit und müssen aufbewahrt werden. Wird im Jahr 2011 ein Kind geboren oder eine Ehe geschlossen, muss der Steuerpflichtige dies dem Finanzamt mitteilen. So ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten kann.

Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte werden ab sofort über eine Hotline beantwortet, die von der Finanzverwaltung angeboten wird.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 22 Uhr, außerdem samstags und sonntags sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr unter Telefon 01805/23 50 99 (0,14 EUR/min bzw. maximal 0,42 EUR/min) erreichbar.

Besonders häufig gestellte Fragen (FAQs) und Antworten zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte sind außerdem im Internet unter
www.elster.de zu finden. Informationen erhalten Sie auch beim Finanzamt Geilenkirchen.

Lohnsteuerkarte

Die Finanzverwaltung stellt die Lohnsteuererfassung auf ein zeitgemäßes, elektronisches Verfahren um. Ab 2011 sind nicht mehr die Meldebehörden wie etwa Einwohnermelde- oder Standesämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig, sondern die Finanzämter. Das neue, elektronische Verfahren soll nicht nur bürgerfreundlicher sein, sondern auch den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Lohnsteuerkarten in Papierform wird es dann nicht mehr geben.  Für die Übergangsphase im kommenden Jahr behalten die für das Jahr 2010 ausgestellten Lohnsteuerkarten ihre Gültigkeit und müssen aufbewahrt werden. Wird im Jahr 2011 ein Kind geboren oder eine Ehe geschlossen, muss der Steuerpflichtige dies dem Finanzamt mitteilen. So ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten kann.

Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte werden ab sofort über eine Hotline beantwortet, die von der Finanzverwaltung angeboten wird.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 22 Uhr, außerdem samstags und sonntags sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr unter Telefon 01805/23 50 99 (0,14 EUR/min bzw. maximal 0,42 EUR/min) erreichbar.

Besonders häufig gestellte Fragen (FAQs) und Antworten zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte sind außerdem im Internet unter
www.elster.de zu finden. Informationen erhalten Sie auch beim Finanzamt Geilenkirchen.

Steuerkarte, Lohnsteuerkarten, Steuernummer, Steuerklasse https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12448/show
Bürgerbüro
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929

Frau

Schmitz

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Pfeifer

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Wilms

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de
Standes- und Friedhofsamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-934
Fax 02451 629-929

Frau

Schmitz

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Pfeifer

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Wilms

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de