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 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Leistungen der Eingliederungshilfe kommen in verschiedenen Ausgestaltungen in Betracht. Sie verfolgen insbesondere das Ziel, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zuu machen.

Rechtsgrundlagen

§§ 35 a SGB XII

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Leistungen der Eingliederungshilfe kommen in verschiedenen Ausgestaltungen in Betracht. Sie verfolgen insbesondere das Ziel, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zuu machen.

Teilnahme Gesellschaft, Hilfe https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8124/show
Jugend- und Sozialamt
Nikolaus-Becker-Str. 28-34 52511 Geilenkirchen

Herr

Goebbels

Stellvertretende Amtsleitung

R110

02451 629-309
michael.goebbels@geilenkirchen.de

Frau

Ohlenforst

Sachbearbeitung

R104

02451 629-313
kathrin.ohlenforst@geilenkirchen.de

Frau

Maria

Jansen

Sachbearbeitung

R104

02451 629-301
maria.jansen@geilenkirchen.de