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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Leistungen der Eingliederungshilfe kommen in verschiedenen Ausgestaltungen in Betracht. Sie verfolgen insbesondere das Ziel, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zuu machen.
Rechtsgrundlagen
§§ 53 ff SGB XII
Weitere Informationen
Das Sozialamt der Stadt Geilenkirchen nimmt lediglich die Anträge auf Eingliederungshilfe entgegen.
Die Grundentscheidung und die weiter Fallbearbeitung erfolgen durch das Kreissozialamt.
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Leistungen der Eingliederungshilfe kommen in verschiedenen Ausgestaltungen in Betracht. Sie verfolgen insbesondere das Ziel, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zuu machen.
Das Sozialamt der Stadt Geilenkirchen nimmt lediglich die Anträge auf Eingliederungshilfe entgegen.
Die Grundentscheidung und die weiter Fallbearbeitung erfolgen durch das Kreissozialamt.
Teilnahme Gesellschaft, Hilfe https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8124/show