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 Sportanlagen (Unterhaltung und Verwaltung)

Die Unterhaltung der städt. Sportanlagen erfolgt durch den Bauhof. Dies ist z.B. der Rasenschnitt oder die Überprüfung der Flutlichtanlage.Die Beseitigung von Schäden wird teilweise durch beauftragte Firmen durchgeführt.

Für die Belegung der Sportstätten ist das städtische Schulverwatungs-, Sport- und Kulturamt zuständig. Hier können sich Vereine an die entsprechenden Kontaktpersonen wenden. 

Sportanlagen (Unterhaltung und Verwaltung)

Die Unterhaltung der städt. Sportanlagen erfolgt durch den Bauhof. Dies ist z.B. der Rasenschnitt oder die Überprüfung der Flutlichtanlage.Die Beseitigung von Schäden wird teilweise durch beauftragte Firmen durchgeführt.

Für die Belegung der Sportstätten ist das städtische Schulverwatungs-, Sport- und Kulturamt zuständig. Hier können sich Vereine an die entsprechenden Kontaktpersonen wenden. 

Sportplätze, Sportplatzpflege, Organisation, Belegung, Hallenzeiten https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11353/show
Tiefbauamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Kerseboom

Sachbearbeitung

412

02451 629-418
detlef.kerseboom@geilenkirchen.de

Herr

Commerscheidt

Sachbearbeitung

412

02451 629-412
eric.commerscheidt@geilenkirchen.de
Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Kerseboom

Sachbearbeitung

412

02451 629-418
detlef.kerseboom@geilenkirchen.de

Herr

Commerscheidt

Sachbearbeitung

412

02451 629-412
eric.commerscheidt@geilenkirchen.de