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 Sportanlagen (Unterhaltung und Verwaltung)

Die Unterhaltung der städt. Sportanlagen erfolgt durch den Bauhof.

Dies ist z.B. der Rasenschnitt oder die Überprüfung der Flutlichtanlage.

Die Beseitigung von Schäden wird teilweise durch beauftragte Firmen durchgeführt.

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Kerseboom: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-418
E-Mail: detlef.kerseboom@geilenkirchen.de
Sportanlagen (Unterhaltung und Verwaltung)

Die Unterhaltung der städt. Sportanlagen erfolgt durch den Bauhof.

Dies ist z.B. der Rasenschnitt oder die Überprüfung der Flutlichtanlage.

Die Beseitigung von Schäden wird teilweise durch beauftragte Firmen durchgeführt.

Sportplätze, Sportplatzpflege, Organisation, Belegung, Hallenzeiten https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11353/show
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Kerseboom

Sachbearbeitung

412

02451 629-418
detlef.kerseboom@geilenkirchen.de