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Sportanlagen (Unterhaltung und Verwaltung)
Die Unterhaltung der städt. Sportanlagen erfolgt durch den Bauhof.
Dies ist z.B. der Rasenschnitt oder die Überprüfung der Flutlichtanlage.
Die Beseitigung von Schäden wird teilweise durch beauftragte Firmen durchgeführt.
Zuständige Einrichtung
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Sportanlagen (Unterhaltung und Verwaltung)
Die Unterhaltung der städt. Sportanlagen erfolgt durch den Bauhof.
Dies ist z.B. der Rasenschnitt oder die Überprüfung der Flutlichtanlage.
Die Beseitigung von Schäden wird teilweise durch beauftragte Firmen durchgeführt.
Sportplätze, Sportplatzpflege, Organisation, Belegung, Hallenzeiten https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11353/show Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen
Herr
Kerseboom
Sachbearbeitung
412
02451 629-418
detlef.kerseboom@geilenkirchen.de