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Beratung und Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen
- Beratung und Unterstützung allein betreuender Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowei des Elternteils aus Anlass der Geburt des Kindes.
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen beide Elternteile.
Rechtsgrundlagen
§ 18 SGB VIII, § 1615 BGB
Unterlagen
Personalausweis, Einkommensnachweise
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Beratung und Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen Unterhaltsanspruch für Vater, Unterhaltsanspruch für Mutter, Unterhaltsanspruch für Volljährige https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8337/show
- Beratung und Unterstützung allein betreuender Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowei des Elternteils aus Anlass der Geburt des Kindes.
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen beide Elternteile.
§ 18 SGB VIII, § 1615 BGB
Personalausweis, Einkommensnachweise
Jugend- und Sozialamt
001 Nikolaus-Becker-Str. 28-34 52511 Geilenkirchen
Frau Brockmann Sachbearbeitung R302
02451 629-339
02451 629-304
andrea.brockmann@geilenkirchen.de