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 Beratung und Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen

  • Beratung und Unterstützung allein betreuender Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowei des Elternteils aus Anlass der Geburt des Kindes.
  • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen beide Elternteile.

Rechtsgrundlagen

§ 18 SGB VIII, § 1615 BGB

Unterlagen

Personalausweis, Einkommensnachweise

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Beratung und Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen
  • Beratung und Unterstützung allein betreuender Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowei des Elternteils aus Anlass der Geburt des Kindes.
  • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen beide Elternteile.

Personalausweis, Einkommensnachweise

Unterhaltsanspruch für Vater, Unterhaltsanspruch für Mutter, Unterhaltsanspruch für Volljährige https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8337/show
Jugend- und Sozialamt
Nikolaus-Becker-Str. 28-34 52511 Geilenkirchen

Frau

Brockmann

Sachbearbeitung

R302

02451 629-327

Herr

Schlebusch

Abteilungsleitung

R301

02451 629-327
noah.schlebusch@geilenkirchen.de