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 Feuer-, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzwesen

 
Abteilung Feuer-, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzwesen

Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. Sie sind im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für Inneres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet und gemeinsam mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich.

Die Feuerwehr Geilenkirchen ist organisatorisch dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zugeordnet. Im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung ist zur Unterhaltung der städtischen Feuerwehr eine eigenständige Abteilung Feuer-, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzwesen eingerichtet. In dieser Abteilung erfolgt die Aufgabenerledigung aller gesetzlich vorgegebenen gemeindlichen Aufgaben aus den Gebieten Feuer-, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzwesen. Hierzu gehören u. a.:

  • Vorbeugender Brandschutz
  • Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung
  • Prüfungen, Wartungen und Reparaturen von feuerwehrtechnischen Gerätschaften und Fahrzeugen
  • Beschaffung aller feuerwehrtechnischer Ausrüstungsgegenstände, Gerätschaften und Fahrzeuge
  • Personalangelegenheiten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Jugendfeuerwehr, Einsatzabteilung, Ehrenabteilung)
  • Gebührenabrechnung für kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr
  • Unterhaltung des städtischen Sirenennetzes zur Warnung der Bevölkerung
  • Regelmäßige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
  • Geschäftsführende Stelle für den Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Geilenkirchen (SAE)
 
Die Feuerwehr

derzeit verfügt die Stadt Geilenkirchen über eine schlagkräftige freiwillige Feuerwehr mit einer Einsatzabteilung von rund 241 aktiven Feuerwehrleuten, einer rund 35-köpfigen Jugendfeuerwehr und einer Ehrenabteilung mit 108 Feuerwehrangehörigen. 
Eine Mitgliedschaft im Einsatzdienst ist unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit möglich. Mehr Informationen finden Sie unter Downloads. 
Weitere Informationen finden Sie auf der städtischen Homepage unter Feuerwehr.

 
Vorbeugender Brandschutz

Zur Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes gehören insbesondere sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung der Brandentstehung bzw. Brandausbreitung, zur Schaffung sicherer Rettungs- und Angriffswege für die Feuerwehr, zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung, zur Schaffung von Brandmeldemöglichkeiten und zur Sicherung von Zugängen und Zufahrten. Hierzu werden sogenannte Brandverhütungsschauen durchgeführt. 

 

Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung 

Gemäß § 3 Abs. 5 BHKG sollen die Gemeinden ihre Einwohnerinnen und Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.

Die Brandschutzerziehung findet im Rahmen von Ortsterminen in Kindergärten und Grundschulen statt. Sie beinhaltet die Aufklärung von Kindern über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über Möglichkeiten der Selbsthilfe.

Das Thema Brandschutzaufklärung richtet sich an Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen und an Erwachsene. Das Thema Brandschutzaufklärung umfasst z. B. Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht und zum Verhalten im Brandfall. Informationen über Selbsthilfemaßnahmen betreffen z.B. die Vorsorge vor Unwetterereignissen (Starkregen), bei Stromausfall oder anderen Ereignissen aus dem Bereich Katastrophen- und Zivilschutzwesen.  

Die Feuerwehr Geilenkirchen informiert hier zusätzlich bei diversen Veranstaltungen, wie z.B. Tage der offenen Tür in den Löscheinheiten der Feuerwehr, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bei öffentlichen Veranstaltungen und auch auf der Webseite der Feuerwehr Geilenkirchen.
Zur Terminvereinbarung und für weitere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu Frau Kleinen auf. 

 

Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Geilenkirchen (SAE)

Die Stadt Geilenkirchen hat einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse eingerichtet. Als geschäftsführende Stelle obliegen der Abteilung alle vorbereitenden Lenkungs- und Koordinierungsaufgaben, die der technischen, betrieblichen und organisatorischen Funktionsfähigkeit des SAE dienen. Dies beinhaltet auch die Ausbildung und Einweisung der Mitarbeitenden aus anderen Fachämtern, die Tätigkeiten im SAE übernehmen sollen. 

 

Regelmäßige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans

Kommunen sind verpflichtet Brandschutzbedarfspläne zu erstellen und regelmäßig (alle 5 Jahre) fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan dokumentiert den politischen Willen zur Sicherstellung eines angemessenen Brandschutzes und einer leistungsfähigen Feuerwehr, verknüpft mit konkreten Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind. Gleichzeitig ist er Basis für den Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Betrieb einer hauptamtlichen Wache nach § 10 BHKG. Die Stadt Geilenkirchen als mittlere kreisangehörige Stadt ist grundsätzlich verpflichtet, hauptamtliche Feuerwehrangehörige vorzuhalten.

Im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans 2023 wurde die entsprechende Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung Köln beantragt und positiv beschieden. Die Ausnahmegenehmigung vom Betrieb der hauptamtlichen Wache gilt für 5 Jahre. 
Der Feuerwehr der Stadt Geilenkirchen wurde durch die Aufsichtsbehörden bescheinigt, dass die Leistungsfähigkeit im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung auch ohne eine mit hauptamtlichen Kräften ständig besetzte Feuerwache gewährleistet ist. Dies ist vor allem auf das überdurchschnittliche Engagement der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und der guten Planung zurückzuführen und da die Stadt Geilenkirchen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist und die Feuerwehr mit einer modernen persönlichen und technischen Ausrüstung ausgestattet hat.

 

Im Notfall rufen Sie bitte nicht im Büro, sondern die 112 an. 

Zuständige Einrichtung

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: