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Bürgersteige
Die Bürgersteiganlagen im Stadtgebiet werden vom städt. Bauhof unterhalten. Bei Schäden und Unfallgefahren können diese beim Tiefbauamt gemeldet werden. Von dort wird die Beseitigung über den Bauhof veranlasst.
Dies können sein:
- beschädigte Platten austauschen bei Unfallgefahr
- Bordsteine auswechseln
- Randsteine austauschen
- Absenkungen behindertengerecht ausgestalten
Weitere Informationen
Sonstige Informationen:
Bitte beachten Sie:
Bordsteinabsenkungen für Grundstückszufahrten sind mit dem Tiefbauamt telefonisch abzustimmen.
Absenkungen gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers und sind durch eine Fachfirma auszuführen.
Zuständige Einrichtung
Tiefbauamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Die Bürgersteiganlagen im Stadtgebiet werden vom städt. Bauhof unterhalten. Bei Schäden und Unfallgefahren können diese beim Tiefbauamt gemeldet werden. Von dort wird die Beseitigung über den Bauhof veranlasst.
Dies können sein:
- beschädigte Platten austauschen bei Unfallgefahr
- Bordsteine auswechseln
- Randsteine austauschen
- Absenkungen behindertengerecht ausgestalten
Sonstige Informationen:
Bitte beachten Sie:
Bordsteinabsenkungen für Grundstückszufahrten sind mit dem Tiefbauamt telefonisch abzustimmen.
Absenkungen gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers und sind durch eine Fachfirma auszuführen.