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 Bürgersteige

Die Bürgersteiganlagen im Stadtgebiet werden vom städt. Bauhof unterhalten. Bei Schäden und Unfallgefahren können diese beim Tiefbauamt gemeldet werden. Von dort wird die Beseitigung über den Bauhof veranlasst.

Dies können sein:

  • beschädigte Platten austauschen bei Unfallgefahr
  • Bordsteine auswechseln
  • Randsteine austauschen
  • Absenkungen behindertengerecht ausgestalten

Weitere Informationen

Sonstige Informationen:

Bitte beachten Sie:

Bordsteinabsenkungen für Grundstückszufahrten sind mit dem Tiefbauamt telefonisch abzustimmen.

Absenkungen gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers und sind durch eine Fachfirma auszuführen.

Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Bürgersteige

Die Bürgersteiganlagen im Stadtgebiet werden vom städt. Bauhof unterhalten. Bei Schäden und Unfallgefahren können diese beim Tiefbauamt gemeldet werden. Von dort wird die Beseitigung über den Bauhof veranlasst.

Dies können sein:

  • beschädigte Platten austauschen bei Unfallgefahr
  • Bordsteine auswechseln
  • Randsteine austauschen
  • Absenkungen behindertengerecht ausgestalten

Sonstige Informationen:

Bitte beachten Sie:

Bordsteinabsenkungen für Grundstückszufahrten sind mit dem Tiefbauamt telefonisch abzustimmen.

Absenkungen gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers und sind durch eine Fachfirma auszuführen.

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Tiefbauamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Coenen

Sachbearbeitung

311

02451 629-218
heinz-juergen.coenen@geilenkirchen.de