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 Grundstücksverwaltung

Ankauf von Grundstücken, Verkauf von städtischen Grundstücken, Abschluss von Tauschverträgen, Abwicklung der notariellen Verträge, Ausüben des gemeinlichen Vorkaufsrechts, Abschluss von Nutzungsvereinabrungen 

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen