BIS: Suche und Detail
Suche ...
Pflegschaften / Vormundschaften
Pflegschaft ist die gesetzliche Vertretung eines Kindes in Teilbereichen der elterlichen Sorge, wie z.B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge.
Vormundschaft ist die vollständige gesetzliche Vertretung des Kindes.
Rechtsgrundlagen
§§ 1773 ff. BGB, 1791 b BGB, 1791 c BGB
Unterlagen
Die Pflegschaft oder die Vormundschaft wird durch Beschluss des Familiengerichtes dem Jugendamt oder einer anderen natürlichen Person übertragen.
Bei minderjährigen Müttern tritt ab Geburt des Kindes eine Vormundschaft Kraft Gesetz ein.
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Pflegschaft ist die gesetzliche Vertretung eines Kindes in Teilbereichen der elterlichen Sorge, wie z.B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge.
Vormundschaft ist die vollständige gesetzliche Vertretung des Kindes.
Die Pflegschaft oder die Vormundschaft wird durch Beschluss des Familiengerichtes dem Jugendamt oder einer anderen natürlichen Person übertragen.
Bei minderjährigen Müttern tritt ab Geburt des Kindes eine Vormundschaft Kraft Gesetz ein.
Pflegschaft, Vormundschaft, Vormund, Pfleger https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11178/showHerr
Kaumanns
Sachbearbeitung
303
Frau
Fischer
Sachbearbeitung
304