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 Pflegschaften / Vormundschaften

Pflegschaft...

...ist die gesetzliche Vertretung eines Kindes in Teilbereichen der elterlichen Sorge, wie z.B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge.

Vormundschaft...

...ist die vollständige gesetzliche Vertretung des Kindes.

Verfahrensablauf
Die Pflegschaft oder die Vormundschaft wird durch Beschluss des Familiengerichtes dem Jugendamt oder einer anderen natürlichen Person übertragen. Bei minderjährigen Müttern tritt ab Geburt des Kindes eine Vormundschaft Kraft Gesetz ein.

 

Für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen sind die hier aufgeführten Kolleginnen mit der Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 55 Abs. 2 SGB VIII beauftragt.

 

Rechtsgrundlagen

§§ 1773 ff. BGB, 1791 b BGB, 1791 c BGB,

§ 55 Abs. 2 SGB VIII 

 

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail: