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Pflegschaften / Vormundschaften
Pflegschaft ist die gesetzliche Vertretung eines Kindes in Teilbereichen der elterlichen Sorge, wie z.B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge.
Vormundschaft ist die vollständige gesetzliche Vertretung des Kindes.
Rechtsgrundlagen
§§ 1773 ff. BGB, 1791 b BGB, 1791 c BGB
Unterlagen
Die Pflegschaft oder die Vormundschaft wird durch Beschluss des Familiengerichtes dem Jugendamt oder einer anderen natürlichen Person übertragen.
Bei minderjährigen Müttern tritt ab Geburt des Kindes eine Vormundschaft Kraft Gesetz ein.
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02451 629-340
E-Mail: daniela.offermanns@geilenkirchen.de
Pflegschaft ist die gesetzliche Vertretung eines Kindes in Teilbereichen der elterlichen Sorge, wie z.B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge.
Vormundschaft ist die vollständige gesetzliche Vertretung des Kindes.
Die Pflegschaft oder die Vormundschaft wird durch Beschluss des Familiengerichtes dem Jugendamt oder einer anderen natürlichen Person übertragen.
Bei minderjährigen Müttern tritt ab Geburt des Kindes eine Vormundschaft Kraft Gesetz ein.
Pflegschaft, Vormundschaft, Vormund, Pfleger https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11178/showFrau
Daniela
Offermanns
Sachbearbeitung
R103
Frau
Jennifer
Jansen
Sachbearbeitung
R102