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Überweisung (Geldforderungen)
In der städtischen Stadtkasse erfolgt die Abwicklung und Überwachung der in den einzelnen Bereichen der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern eingeforderten (zum "Soll" gestellten).
Weitere Informationen
Forderungen können auch durch Überweisung beglichen werden. Um Probleme bei der Zuordnung der überwiesenen Beträge zu vermeiden, ist im Überweisungskontext das Kassenzeichen anzugeben.
Überweisungen können auf folgende Konten erfolgen:
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse Geilenkirchen
IBAN: DE04 3125 1220 0000 0027 33 BIC: WELADED1ERK
Raiffeisenbank eG Heinsberg
IBAN: DE32 3706 9412 1000 5620 13 BIC: GENODED1HRB
Zuständige Einrichtung
Stadtkasse
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
In der städtischen Stadtkasse erfolgt die Abwicklung und Überwachung der in den einzelnen Bereichen der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern eingeforderten (zum "Soll" gestellten).
Forderungen können auch durch Überweisung beglichen werden. Um Probleme bei der Zuordnung der überwiesenen Beträge zu vermeiden, ist im Überweisungskontext das Kassenzeichen anzugeben.
Überweisungen können auf folgende Konten erfolgen:
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse Geilenkirchen
IBAN: DE04 3125 1220 0000 0027 33 BIC: WELADED1ERK
Raiffeisenbank eG Heinsberg
IBAN: DE32 3706 9412 1000 5620 13 BIC: GENODED1HRB
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11419/show