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 Überweisung (Geldforderungen)

In der städtischen Stadtkasse erfolgt die Abwicklung und Überwachung der in den einzelnen Bereichen der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern eingeforderten (zum "Soll" gestellten).

Weitere Informationen

Forderungen können auch durch Überweisung beglichen werden. Um Probleme bei der Zuordnung der überwiesenen Beträge zu vermeiden, ist im Überweisungskontext das Kassenzeichen anzugeben.

Überweisungen können auf folgende Konten erfolgen:

Konten der Stadtkasse:

Kreissparkasse Geilenkirchen 

IBAN: DE04 3125 1220 0000 0027 33                BIC: WELADED1ERK

Raiffeisenbank eG Heinsberg

IBAN: DE32 3706 9412 1000 5620 13               BIC: GENODED1HRB

Zuständige Einrichtung

Stadtkasse
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen