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 Hundesteuer

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse  seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt im Rathaus der Stadt Geilenkirchen gemeldet und bei einer vom Ordnungsamt bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

 

Hundebestandsaufnahme in Geilenkirchen

Die Stadt Geilenkirchen führt ab Ende August zusammen mit der Firma Springer Kommunale Dienste eine Hundebestandsaufnahme in der Stadt durch. Durch die Befragung sämtlicher Haushalte sollen alle vorhandenen Hunde ermittelt werden. Ziel ist es dabei, Steuergerechtigkeit herzustellen und unterlassene Anmeldungen festzustellen. Alle Hundehalter sind nämlich eigentlich zur Anmeldung ihrer Hunde verpflichtet, jedoch kommen nicht alle Hundehalter dieser Pflicht zur Anmeldung nach. Falls Hunde nicht angemeldet wurden, muss mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie einem Bußgeld gerechnet werden. 

Die Firma Springer ist für eine Vielzahl von Kommunen in diesem Bereich tätig, die Mitarbeitenden sind entsprechend geschult und können sich ausweisen, im Zweifelsfall können Rückfragen unter 02451/629-299 an die Stadtverwaltung gerichtet werden. Vorsorglich weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die beauftragten Personen nicht die Wohnung betreten werden.

Fragen und Antworten finden Sie unter: Aktuelles - Hundebestandsaufnahme in Geilenkirchen.

 

Kosten

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam-

a) nur ein Hund gehalten wird: 70,00 €

b) zwei Hunde gehalten werden: 90,00 € je Hund

c) drei oder mehr Hunde gehalten werden: 110,00 € je Hund.

Wird ein gefährlicher Hund gehalten: 420 €;
werden zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten: 575,00 € je Hund.

Weitere Informationen

Eine Steuerbefreiung kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Sachbearbeiter.

Zuständige Einrichtung

Kämmerei
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen