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Festaufzüge (Genehmigung)
Eine übermäßige Straßenbenutzung durch Umzüge bei Volksfesten u.Ä. bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Hiervon ausgenommen sind ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie Brauchtumsveranstaltungen. Zur Abgrenzung empfiehlt sich die KOntaktaufnahme mit dem Ordnungsamt.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Straßen- und Wegegesetz, § 29 Straßenverkehrsordnung
Unterlagen
- Antragsformular
- Versicherungsbestätigung
- Veranstaltererklärung
Weitere Informationen
Der Antrag kann mit dem unten stehenden Formular per Post, Fax oder durch persönliche Vorsprache, jedoch mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung, beim Ordnungsamt gestellt werden.
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Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Eine übermäßige Straßenbenutzung durch Umzüge bei Volksfesten u.Ä. bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Hiervon ausgenommen sind ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie Brauchtumsveranstaltungen. Zur Abgrenzung empfiehlt sich die KOntaktaufnahme mit dem Ordnungsamt.
- Antragsformular
- Versicherungsbestätigung
- Veranstaltererklärung
Der Antrag kann mit dem unten stehenden Formular per Post, Fax oder durch persönliche Vorsprache, jedoch mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung, beim Ordnungsamt gestellt werden.
Festzug, Festaufzug, Kirmes, Marsch, Umzug, Schützen, Volksfest, Prozessionen https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10759/showHerr
Janßen
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