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 Festaufzüge (Genehmigung)

Eine übermäßige Straßenbenutzung durch Umzüge bei Volksfesten u.Ä. bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Hiervon ausgenommen sind ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie Brauchtumsveranstaltungen. Zur Abgrenzung empfiehlt sich die KOntaktaufnahme mit dem Ordnungsamt.

Rechtsgrundlagen

§ 18 Straßen- und Wegegesetz, § 29 Straßenverkehrsordnung 

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Versicherungsbestätigung
  • Veranstaltererklärung

Weitere Informationen

Der Antrag kann mit dem unten stehenden Formular per Post, Fax oder durch persönliche Vorsprache, jedoch mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung, beim Ordnungsamt gestellt werden.

Zuständige Einrichtung

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Festaufzüge (Genehmigung)

Eine übermäßige Straßenbenutzung durch Umzüge bei Volksfesten u.Ä. bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Hiervon ausgenommen sind ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie Brauchtumsveranstaltungen. Zur Abgrenzung empfiehlt sich die KOntaktaufnahme mit dem Ordnungsamt.

  • Antragsformular
  • Versicherungsbestätigung
  • Veranstaltererklärung

Der Antrag kann mit dem unten stehenden Formular per Post, Fax oder durch persönliche Vorsprache, jedoch mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung, beim Ordnungsamt gestellt werden.

Festzug, Festaufzug, Kirmes, Marsch, Umzug, Schützen, Volksfest, Prozessionen https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10759/show
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Janßen

Sachbearbeitung

16

02451 629-946
theo.janssen@geilenkirchen.de