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 Beistandschaft

Eine Beistandsschaft beinhaltet die rechtliche Vertretung des Kindes durch Jugendamt bei der Feststellung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil (wowohl gerichtlich als auch außergerichtlich).

Rechtsgrundlagen

§ 1712 ff BGB

Unterlagen

Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes ggfls. Sorgerechtsentscheidungen sowie vorhandene Unterlagen über Unterhaltsansprüche (Urkunden, Titel, Vergleiche, unterhaltsrechtlich relevanter anwaltlicher Schriftverkehr)

Weitere Informationen

Zur Vermeidung einer Doppelvertetung bitte vorab prüfen, ob derzeit ein Anwalt mit der Unterhaltungsansprüche beauftragt ist.

Die Einrichtung einer Beistandsschaft ist freiwiliig, hat keine Einschränkung der elterlichen Sorge zur Folge und kann jederzeit schriftlich beendet werden.

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen