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Beistandschaft
Eine Beistandsschaft beinhaltet die rechtliche Vertretung des Kindes durch Jugendamt bei der Feststellung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil (wowohl gerichtlich als auch außergerichtlich).
Rechtsgrundlagen
§ 1712 ff BGB
Unterlagen
Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes ggfls. Sorgerechtsentscheidungen sowie vorhandene Unterlagen über Unterhaltsansprüche (Urkunden, Titel, Vergleiche, unterhaltsrechtlich relevanter anwaltlicher Schriftverkehr)
Weitere Informationen
Zur Vermeidung einer Doppelvertetung bitte vorab prüfen, ob derzeit ein Anwalt mit der Unterhaltungsansprüche beauftragt ist.
Die Einrichtung einer Beistandsschaft ist freiwiliig, hat keine Einschränkung der elterlichen Sorge zur Folge und kann jederzeit schriftlich beendet werden.
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Beistandsschaft beinhaltet die rechtliche Vertretung des Kindes durch Jugendamt bei der Feststellung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil (wowohl gerichtlich als auch außergerichtlich).
§ 1712 ff BGB
Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes ggfls. Sorgerechtsentscheidungen sowie vorhandene Unterlagen über Unterhaltsansprüche (Urkunden, Titel, Vergleiche, unterhaltsrechtlich relevanter anwaltlicher Schriftverkehr)
Zur Vermeidung einer Doppelvertetung bitte vorab prüfen, ob derzeit ein Anwalt mit der Unterhaltungsansprüche beauftragt ist.
Die Einrichtung einer Beistandsschaft ist freiwiliig, hat keine Einschränkung der elterlichen Sorge zur Folge und kann jederzeit schriftlich beendet werden.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7892/show