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Namensänderung für Vertriebene und Spätaussiedler
Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, durch eine persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten ihre Namen zu ändern.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Kosten
Die Leistung ist gebührenfrei.
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Namensänderung für Vertriebene und Spätaussiedler
Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, durch eine persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten ihre Namen zu ändern.
Die Leistung ist gebührenfrei.
Vertriebene, Spätaussiedler https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12449/show Bürgerbüro
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929
Herr
Langa
Abteilungsleitung
26
02451 629-926
standesamt@geilenkirchen.de
Frau
Weber
Sachbearbeitung
25
02451 629-925
standesamt@geilenkirchen.de
Frau
Philippen
Sachbearbeitung
24
02451 629-924
standesamt@geilenkirchen.de
Standes- und Friedhofsamt
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-934
Fax 02451 629-929
Herr
Langa
Abteilungsleitung
26
02451 629-926
standesamt@geilenkirchen.de
Frau
Weber
Sachbearbeitung
25
02451 629-925
standesamt@geilenkirchen.de
Frau
Philippen
Sachbearbeitung
24
02451 629-924
standesamt@geilenkirchen.de