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 Namensänderung für Vertriebene und Spätaussiedler

Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, durch eine persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten ihre Namen zu ändern.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Kosten

Die Leistung ist gebührenfrei.

Namensänderung für Vertriebene und Spätaussiedler

Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, durch eine persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten ihre Namen zu ändern.

Die Leistung ist gebührenfrei.

Vertriebene, Spätaussiedler https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12449/show
Bürgerbüro
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929

Herr

Langa

Abteilungsleitung

26

02451 629-926
standesamt@geilenkirchen.de

Frau

Weber

Sachbearbeitung

25

02451 629-925
standesamt@geilenkirchen.de

Frau

Philippen

Sachbearbeitung

24

02451 629-924
standesamt@geilenkirchen.de
Standes- und Friedhofsamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-934
Fax 02451 629-929

Herr

Langa

Abteilungsleitung

26

02451 629-926
standesamt@geilenkirchen.de

Frau

Weber

Sachbearbeitung

25

02451 629-925
standesamt@geilenkirchen.de

Frau

Philippen

Sachbearbeitung

24

02451 629-924
standesamt@geilenkirchen.de