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Standes- und Friedhofsamt
Anschrift
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
Kontakt
Tel.: 02451 629-934
Fax: 02451 629-929
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
Servicezeiten
Montag:
Vormittags: 08:00 - 12:30
Nachmittags: -
Dienstag:
Vormittags: 08:00 - 12:30
Nachmittags: -
Mittwoch:
Vormittags: 08:00 - 12:30
Nachmittags: 14:00 - 16:30
Donnerstag:
Vormittags: 08:00 - 12:30
Nachmittags: 14:00 - 17:00
Freitag:
Vormittags: 08:00 - 12:30
Nachmittags: -
Samstag:
Vormittags: -
Nachmittags: -
Sonntag:
Vormittags: -
Nachmittags: -
Dienstleistungen der Einrichtung
- Name des Ehegatten
- Sterbeurkunde
- Angleichung des Namens
- Bestattungen
- Beurkundungen von Geburten
- Namenserklärungen / Namensänderungen für Kinder
- Beurkundung von Sterbefällen
- Genehmigung von Grabmalen und Grabeinfassungen
- Eintragung der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Ehenamensbestimmung
- Vornamen - Erklärung zur Reihenfolge
- Vaterschaftsanerkennung
- Eheschließung und Anmeldung
- Beratung vor Anmeldung einer Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- Gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Einebnung eines Grabes
- Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Ablichtung aus dem Eheregister (Familienbuch)
- Änderung der Hauptwohnung
- Beurkundung und Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Lohnsteuerkarte
- Namensänderung für Vertriebene und Spätaussiedler
- Personalausweisverlust
- Wiederannahme des Geburtsnamens
- Selbstbestimmungsgesetz – SBGG (tritt am 01. November 2024 in Kraft)
Alle Zuständigkeiten
- Ablichtung aus dem Eheregister (Familienbuch)
- Ahnenforschung
- Änderung der Hauptwohnung
- Angleichung des Namens
- Beratung vor Anmeldung einer Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- Bestattungen
- Beurkundungen von Geburten
- Beurkundung und Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen
- Beurkundung von Sterbefällen
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Ehenamensbestimmung
- Eheschließung und Anmeldung
- Eheurkunde
- Einebnung eines Grabes
- Eintragung der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes
- Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Geburtsurkunde
- Genehmigung von Grabmalen und Grabeinfassungen
- Gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Lohnsteuerkarte
- Name des Ehegatten
- Namensänderung für Vertriebene und Spätaussiedler
- Namenserklärungen / Namensänderungen für Kinder
- Personalausweisverlust
- Selbstbestimmungsgesetz – SBGG (tritt am 01. November 2024 in Kraft)
- Sterbeurkunde
- Vaterschaftsanerkennung
- Vornamen - Erklärung zur Reihenfolge
- Wiederannahme des Geburtsnamens
Diese Einrichtung gehört zu
Kontaktpersonen
- Herr Langa: Abteilungsleitung
Tel: 02451 629-926
- Frau Weber: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-925
- Frau Philippen: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-924